Nimm dir die F r e i h e i t
Wähle den besseren Tarif |
|
||||||||
![]() |
![]() |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Konsumenten Information KFZ-Versicherung
Wissen rund um die KFZ Versicherung
Wie melde ich mein Fahrzeug an?
Sie müssen zur Anmeldung Ihres Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle die Deckungskarte (früher Doppelkarte)vorlegen. Die von Ihnen ausgewählte Versicherung bestätigt mit der Deckungskarte, den Haftpflichtschutz für das Fahrzeug des Halters, zu übernehmen.
Bei Online-Anträgen, wenn Sie sich für den Deckungskarten-Sofort-Service entschieden haben, wird Ihnen die Deckungskarte am folgenden Arbeitstag per Post zugesandt. Die Versicherung vermerkt auf der Deckungskarte, den Beginn des Zeitpunktes, ab dem der Versicherungsschutz gilt.
Weitere Unterlagen, die Sie zur An- oder Abmeldung eines Fahrzeuges benötigen
Weiters müssen neben der Deckungskarte, ein gültiger Personalausweis, der Fahrzeugbrief, der Führerschein, sowie eine ASU- und TÜV-Bescheinigung vorgelegt werden.
Wie wird das Fahrzeug abgemeldet?
Die Zulassungsstelle sowie die Versicherung müssen bei einer Fahrzeugabmeldung nachstehende Informationen erhalten:
Name und Adresse des Fahrzeugkäufers
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Datum der Fahrzeugübergabe
Schutzbrief
Gerade wenn Sie viel im Ausland unterwegs sind oder auch wenn Sie Auslandsurlaub machen, empfiehlt sich ein Schutzbrief, damit sind Sie für folgende Leistungen versichert:
Kinderrückholung und Krankentransport
Bergen und Abschleppen nach einem Unfall
Übernachtung oder Mietwagen
Es wird über den Schutzbrief oft eine 24 Stunden Hotline angeboten, sowie Hilfe bei der Neubeschaffung von gestohlenen Fahrzeugpapieren bzw. Dolmetschdienste.
Insassenunfallversicherung
Bei dieser Versicherung sind alle Fahrzeuginsassen beim Betrieb eines Fahrzeuges versichert, aber auch beim Be- und Entladen des Fahrzeuges, bzw. Ein- und Aussteigen. Sie gilt entweder pauschal, für einzelne Plätze im Fahrzeug, oder für namentlich genannte Personen. Die Leistungen beziehen sich auf Tagegeld oder Krankenhaustagegeld, Invalidität oder auf Tod der Insassen.
Die Insassenunfallversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben, da die Haftpflichtversicherung des Verursachers des Unfalls, alle bei einem Unfall geschädigten Personen, entschädigt. Ebenso leistet die Haftpflicht bei Dritten Schadenersatz, bei schuldhaftem Verhalten des Fahrers. Lediglich der Fahrer geht leer aus.
Im Schadenfall zu beachten
Es muss nicht jeder Unfall gleich der Polizei gemeldet werden. Bei geringen Sachschäden ist es auch ausreichend, wenn mit dem Unfallbeteiligten die Versicherungsdaten ausgetauscht werden, sowie das Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummer notiert. Sind jedoch Personen zu Schaden gekommen, so muss die Polizei hinzugezogen werden. Der Schaden am Fahrzeug ist binnen einer Woche der Versicherung zu melden.
Klärung der Schuld – wer trägt Verantwortung?
Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, ist die Versicherung des Unfallgegners zu informieren. Solange die Schuld nicht eindeutig geklärt ist, sollte ein Unfallbeteiligter oder Verursacher niemals die Schuld freiwillig anerkennen und auch nicht die Kosten der Reparatur begleichen.
Meldung des Unfallschadens an die Versicherung – der Ablauf
Sobald die Versicherung den Sachverhalt überprüft hat, kommt sie auch im Allgemeinen für den Schaden auf. Bei jedem Schaden, den die Versicherung begleicht, sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Vollkaskoversicherung, führt automatisch zu einer Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt im Folgejahr. Die Versicherungsprämie steigt somit. Oftmals ist es günstiger, einen geringen Schaden selbst zu tragen, um die Einstufung beim Schadensfreiheitsrabatt zu behalten.
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |